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   AG Frankfurt/Main, 25.05.2011 - 31 C 2/11 (16)   

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https://dejure.org/2011,62871
AG Frankfurt/Main, 25.05.2011 - 31 C 2/11 (16) (https://dejure.org/2011,62871)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.05.2011 - 31 C 2/11 (16) (https://dejure.org/2011,62871)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 31 C 2/11 (16) (https://dejure.org/2011,62871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • reise-recht-wiki.de

    Keine Übertragung von außergewöhnlichen Umständen auf nachfolgende Flüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.05.2011 - 31 C 2/11
    Nach der Rechtsprechung des EuGH liegt ein "außergewöhnlicher Umstand" nur vor, wenn er auf Vorkommnisse zurückgeht, die aufgrund der Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind (EuGH, Urt. v. 22.12.2008 - Rs. C-549/07 -, juris, Abs.-Nr. 26).

    Ziel des strengen Art. 5 EGV 261/2004 ist, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen und den Erfordernissen des Verbraucherschutzes im Allgemeinen Rechnung zu tragen, da die Annullierung - und entsprechend die gravierende Verspätung - von Flügen für die Fluggäste ein Ärgernis ist und ihnen große Unannehmlichkeiten verursacht (EuGH, Urt. v. 22.12.2008 - Rs. C-549/07 -, juris, Abs.-Nr. 18).

    Außergewöhnliche Umstände sind im Lichte dieser Zielsetzung nur anzunehmen, wenn sich die Umstände auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden lassen (EuGH, Urt. v. 22.12.2008 - Rs. C-549/07 -, juris, Abs.-Nr. 19-20).

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.05.2011 - 31 C 2/11
    Nach der Rechtsprechung des EuGH haben auch Fluggäste verspäteter Flüge einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 EGV 261/2004, wenn sie - wie hier - wegen der Verspätung einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden (EuGH, Urt. v. 19.11.2009 - Rs. C- 402/07 -, Tenor Ziffer 2).

    Zum einen gibt die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v, 19.11.2009 - Rs. C-402/07 -, Tenor Ziffer 2) keinen Anlass zur Annahme, dass eine Anwendung von Absatz 2 der Vorschrift auf Flugverspätungen in Betracht gezogen werden sollte.

  • BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10

    Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.05.2011 - 31 C 2/11
    Dass eine andere Maschine nicht verfügbar war, hat sie weder behauptet noch dargelegt, zumal selbst ein pauschaler Vortrag zur "Nichtverfügbarkeit" einer anderen Maschine den strengen Anforderungen an die Unzumutbarkeit von die Verspätung abwehrenden Maßnahmen (vgl. BGH, Urt. v. 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 -, RRa 2011, S. 33 [34-35] Abs.-Nr. 26, 28-29) ersichtlich nicht gerecht würde.
  • AG Frankfurt/Main, 29.03.2012 - 31 C 2809/11
    Das Gericht schließt sich insoweit den nachfolgenden Ausführungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main im Urteil vom 25.05.2011, Aktenzeichen: 31 C 2/11 (16), vollumfänglich an:.
  • AG Frankfurt/Main, 29.03.2012 - 31 C 2809/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausführendes Luftfahrtunternehmen / Kürzung der

    Das Gericht schließt sich insoweit den nachfolgenden Ausführungen des AG Frankfurt a.M. im Urteil vom 25.5.2011 ? 31 C 2/11 (16), vollumfänglich an: ?Der Anspruch der Kläger ist entgegen der Rechtsansicht der Beklagten auch nicht ?analog? Art. 7 Abs. 2a VO um die Hälfte zu kürzen.
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